Steffen Liebau
s.liebau@stic.de
Unternehmen, Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg können nun Förderungen im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie 2022 beantragen. Kontaktstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind förderfähig. Der Bildungsscheck zur Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte umfasst einen Zuschuss in Höhe von maximal 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Vorhaben.
Die Geltungsdauer reicht zunächst bis zum 30.06.2024. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie:
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
Infolge der Förderung dieses Projektes ist die Teilnahme für Sie kostenfrei.